Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cows Online GmbH
AGB Sparte Agenturdienstleistungen (Stand: 18.08.2022)
§ 1 Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen Cows Online (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit aktuellen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der geforderten Leistung und Lieferung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden soll ausschließlich mit Unternehmern begründet werden.
§ 2 Leistungskatalog
- Zum Leistungs- und Produktangebot des Anbieters gehören Beratungs-, Konzept-, Marketing-, Kreations- und Produktionsleistungen im Bereich Grafik, SEO/SEA Maßnahmen, Werbung, Shopsystemen, Individualprogrammierungen, sowie Webseiten. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- In der künstlerischen Gestaltung ist der Anbieter frei. Die in Textform zu formulierenden Vorgaben und Wünsche des Kunden finden jedoch stets Berücksichtigung.
- Die in diesen AGB erwähnte Textform kann auch durch E-Mail, SMS oder Instant-Messaging-Dienste (z.B. Whatsapp) gewahrt werden.
- Soll der Leistungsumfang über den in dem Angebot enthaltenen Umfang hinaus erweitert werden bedarf dies einer neuen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend, es sei denn, in dem jeweiligen Angebot wurde etwas anderes bestimmt. Der Anbieter ist an Angebote 3 Monate nach Erstellung gebunden, es sei denn, aus dem Angebot selbst ergibt sich etwas anderes.
- Hat der Kunde Änderungswünsche abseits der Leistungsbeschreibung und / oder der Auftragsbestätigung, so ist dies dem Anbieter in Textform mitzuteilen. Die Beteiligten werden den Änderungswunsch besprechen und eine Einigung über die Durchführung des Änderungswunsches treffen, insbesondere, welche gesonderte Vergütung anfällt.
- Sollte der Änderungswunsch technisch nicht umsetzbar sein, bleibt nach Wahl des Kunden bei dem ursprünglichen Auftrag, oder der Auftrag kann innerhalb von zwei Wochen nach der Ablehnung des Änderungswunsches durch den Kunden in Textform beendet werden. Für bis dahin erbrachte Teilleistungen fällt die entsprechende Vergütung an.
- Dem Kunden werden keine Nutzungsrechte an den einer Präsentation oder einem Angebot beigefügten oder im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausgetauschten Unterlagen oder digitalen Inhalten eingeräumt.
- Erstellt der Anbieter Arbeitsergebnisse, erhält der Kunde zum Ende der Produktion ein Korrekturmuster zur Freigabe. Die Freigabe erfolgt ebenfalls in Textform.
§ 4 Leistungsmodalitäten
- Lieferumfang und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung gilt die Auftragsbestätigung insoweit.
- Der Anbieter verpflichtet sich bis zur Abnahme bzw. Abnahmefähigkeit der Arbeitsergebnisse bzw. der Produktion zu zwei Korrekturen, Bearbeitungen oder Nachbesserungen der Entwürfe („Korrekturschleifen“).
- Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, trägt dieser etwaige Mehrkosten inkl. ggf. entstehender Lagerkosten.
- Der Anbieter verpflichtet sich grundsätzlich nur zur Herausgabe fertiger Arbeitsergebnisse. Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Entwürfen, Zwischenergebnissen, Modellen, veränderbaren bzw. offenen Daten (InDesigns, Photoshop etc.) Rohdateien (Film etc.), Quelldateien oder Datenbankdumps mit den Dokumentationen der programmierten Webseite besteht nicht, sofern nicht zuvor eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Abnahme
- Nach vollständiger Übergabe und Bereitstellung des im Angebot enthaltenen Vertragsgegenstandes wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstandes und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel.
- Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler des Vertragsgegenstandes dem Anbieter schriftlich anzeigen.
- Der Anbieter steht dem Kunden auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel des Vertragsgegenstandes unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
- Nach Ablauf der Testphase und den dazugehörigen ggf. Mängelbeseitigungen gilt der Vertragsgegenstand als abgenommen.
- Ansprüche des Kunden auf Veränderungen, Ergänzungsleistungen abweichend vom ursprünglichen Auftrag bestehen dann nicht mehr. Sollten solche gewünscht sein, erstellt der Anbieter ein dementsprechend neues Angebot.
§ 6 Leistungen des Kunden (Mitwirkungspflichten)
- Der Kunde hat den Erfolg des Projekts in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen (rechtzeitige schriftliche Freigabe von Entwürfen, Zwischenergebnissen und Korrekturmustern, sowie ggf. zu erteilende Genehmigungen) zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten bzw. sonstige Mittel zur Verfügung stellen.
- Die Parteien benennen einander Ansprechpartner, die berechtigt sind, Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags verbindlich abzugeben.
- Art und Umfang der mitwirkungspflichtigen Inhalte werden zwischen den Parteien abgesprochen. Dies gilt insbesondere für die Voraussetzungen der Zusendung digitaler Inhalte.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Anbieter dadurch das Projekt bzw. Teile dessen nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der im Zeitplan festgelegte Zeitraum angemessen.
- Der Kunde verpflichtet sich, von allen übermittelten Daten und Unterlagen Kopien vor der Versendung an den Anbieter anzufertigen, sowie abgenommene Arbeitsergebnisse zu sichern.
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter auf Aufforderung ein Belegexemplar von Vervielfältigungsstücken des Arbeitsergebnisses zu überlassen.
- Bei Stornierung eines Auftrages, welcher in der netto Angebotssumme 15.000€ überschreitet, verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten zu zahlen:
- a) Nach Vertragsschluss: 10%
- b) nach Vertragsschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags: 25%
- c) nach Vertragsschluss 8 bis 6 Wochen vor Beginn des Auftrags: 50%
- d) nach Vertragsschluss 6 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags: 75%
- e) nach Vertragsschluss ab 4 Wochen vor Beginn des Auftrags: 100%
- Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt darzulegen, dass der dem Anbieter entstandene Schaden geringer ausfällt.
- Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen sich die unter § 6 Abs. 7) genannten zeitlichen Staffelungen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.
- Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Textform.
- Soweit der Kunde die Verwendung eines Musiktitels im Rahmen einer Produktion verlangt, ist er grundsätzlich verpflichtet, das Musikmaterial zu beschaffen. Der Anbieter bietet jedoch im Rahmen seines Leistungskatalogs an, Musiktitel speziell für den Auftrag bzw. die Produktion zu komponieren und einzuspielen. Musik kann auch über Datenbanken lizensiert werden.
- Material aus Bild-, Musik-, Sound-, und Videodatenbanken erwirbt der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Freigabe im eigenen Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde informiert sich vor Kauf über Art und Umfang der angebotenen Lizenzen in Abgleich mit der Zweckbestimmung des Auftrags.
§ 7 Fremdleistungen
- Der Anbieter ist berechtigt, Fremdleistungen im Rahmen der Auftragserfüllung bei Dritten in Auftrag zu geben (z.B. Druck- und Produktion, Film oder Fotografieproduktionen) oder sich zur Auftragserfüllung Subunternehmer zu bedienen.
- Drittdienstleister werden vom Anbietern im eigenen Namen und für eigene Rechnung von beauftragt. Wird ausnahmsweise ein Drittdienstleister im Namen oder auf Rechnung des Kunden beauftragt, ist der Anbieter berechtigt, für die Nutzung des internen Netzwerks oder der Koordination eine Servicegebühr zu erheben. Dies ist in der Auftragsbestätigung ausgewiesen oder wird mit dem Kunden später vereinbart.
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter auf Anfrage eine entsprechende Vollmacht auszustellen.
- Der Kunde ist im Fall der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vorgenommenen Beauftragung von Drittdienstleistern für die Abführung der Künstlersozialabgabe verantwortlich.
§ 8 Mängelrechte
- Der Anbieter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Vertragsinhalten nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Produkt abgegeben wurde
- Äußerlich erkennbare Mängel der Lieferung hat der Kunde, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Vergütung
- Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden 50% der vereinbarten Vergütung nach Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden 100% der Fremdkosten nach Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen.
- Der Anbieter ist berechtigt, in sich geschlossene Leistungen, Teilleistungen oder Werke nach dem Leistungskatalog der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde sich gegen die weitere Durchführung entscheidet oder die Auftragsdurchführung bzw. Produktion verzögert.
- Wenn eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Stundensätze des Anbieters. Werden Tagessätze vereinbart, umfassen diese einen Zeitaufwand von 8 Zeitstunden.
- Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer. Alle vereinbarten Vergütungen sowie Erstattungen sind binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Der Kunde stimmt einer Rechnungsversendung per E-Mail zu. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.
- Die vereinbarte Vergütung versteht sich exklusive Versand- und Verpackungskosten sowie Zollgebühren. Wünscht der Kunde eine Versicherung, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. Der Anbieter ist weiter berechtigt, dem Kunden ggf. anfallende Reisekosten, Auslagen und Spesen zum Selbstkostenpreis weiter zu berechnen. Eine Erstattung vorgenannter Kosten erfolgt nach Vorlage der Belege und/ oder einer Abrechnung.
- Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungserbringungen von einer Vorschusszahlung abhängig zu machen, ohne dadurch selbst in Verzug zu geraten.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt wurden der Anbieter diese schriftlich bestätigt hat.
- Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kunde darf einzelne Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit Einwilligung des Anbieters an einen Dritten abtreten.
§ 9 Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Rechte Dritter
- Der Anbieter steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden eingeräumtenRechte keine Rechte Dritter entgegenstehen, soweit dies die vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse betrifft.
- Das Risiko, dass die nach diesem Vertrag durchgeführten Werbemaßnahmen rechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen des UWG und spezieller werberechtlicher Vorschriften stehen, trägt der Kunde. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei der Vorbereitung der Werbemaßnahmen bekannt werden.
- Der Anbieter übernimmt keine inhaltliche Prüfung hinsichtlich entgegenstehender Rechte Dritter an den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten.
- Der Kunde stellt den Anbieter auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von dem Kunden zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren.
- Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Anbieter übernimmt auch keine Garantie auch für die patent-, urheber-, und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe
§ 11 Nutzungsrechte und Namensnennung
- Der Anbieter überträgt dem Kunden, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, an den erbrachten und abgenommenen Arbeitsergebnissen die für den Vertragszweck und die vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechte.
- Weitere inhaltliche, zeitliche und örtliche Beschränkungen der Rechteübertragung ergeben sich ggf. aus der Auftragsbestätigung.
- Eine Weiterlizensierung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte ist nur zulässig, wenn es ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
- Vorbenannte Rechteübertragung gilt ausdrücklich nicht für Präsentationen und Zwischenergebnisse.
- Beauftragt der Anbieter zur Auftragserfüllung Drittdienstleister, wird er die Nutzungsrechte an deren Leistungen und Werken im Umfang der vorgenannten Regelung erwerben und dem Kunden im Rahmen vorbenannter Rechteübertragung übertragen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen an den Arbeitsergebnissen oder an Reproduktionen vorzunehmen, es sei denn, es ist abweichend vereinbart oder die Zweckbestimmung des Auftrags sieht es vor.
- Möchte der Kunde über den Vertragszweck hinausgehende Rechte zur Auswertung übertragen bekommen, bedarf es darüber einer gesonderten Absprache, insbesondere fällt dafür ein gesondertes Honorar an. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Entwürfe, Rohdaten, Prototypen oder Quelldateien etc. zur Bearbeitung erhalten möchte. Die Parteien werden sich in Textform über diese Erweiterung einigen und die Konditionen festlegen.
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Prototypen oder Texte.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter auf den Arbeitsergebnissen, im Rahmen der Produktion sowie auf einer vom Anbieter konzeptionell betreuten Webseite zu nennen. Gleiches gilt für das Recht, nicht genannt zu werden. Art und Umfang der Nennungsverpflichtung ergeben sich aus der Absprache der Parteien.
- Der Kunde verpflichtet sich, weite Nennungsverpflichtungen (oder auch den Wunsch, nicht genannt zu werden) der am Auftrag Beteiligten (z.B. Film) einzuhalten. Der Anbieter wird den Kunden über Art und Umfang der Nennungsverpflichtung per E-Mail hinweisen.
- Die Parteien dürfen sich gegenseitig in einer Referenzliste in allen Medien führen und bewerben. Gleiches gilt für überlassene Belegexemplare und Arbeitsergebnisse. Diese dürfen insbesondere auf Messen vorgeführt werden und als Teilnahmebeitrag für einen Wettbewerb genutzt werden. Dies gilt auch nach der Beendigung einer Zusammenarbeit. Art und Umfang der Nutzung von visuellem oder audiovisuellem Material ergibt sich aus der Absprache der Parteien.
§ 12 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden
- „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Zeichnungen, Audiofiles, Bilder, Videos, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.
- Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
- Werden dem Anbieter vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat er den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 13 Datenschutz
Einzelheiten zum Datenschutz können unter www.cows.de/datenschutz abgerufen werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit Verträgen des Anbieters ist der aktuelle Sitz des Anbieters.
- Alle Verträge des Anbieters unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
AGB Sparte Webhosting (Stand: 18.08.2022)
§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge, die die Cows Online GmbH (im Folgenden: Hosting-Provider) mit dem Kunden abschließt. Der Hosting-Provider stellt dem Kunden Systemressourcen (Speicherplatz) zur Speicherung von Programmen, Bildern, Dokumenten und sonstigen Dateien und Inhalten nebst der Anbindung an das Internet nach näherer Maßgabe von § 2 dieser AGB zur Verfügung.
§ 2 Leistungsinhalte
- Der Hosting-Provider stellt auf einem von ihm selbst betriebenen Server Speicherplatz und Rechenkapazität zur Speicherung von Websites und zum Betrieb von über das Internet nutzbaren Anwendungen zur Verfügung.
- Der Hosting-Provider stellt die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet bis zu dem in der Leistungsbeschreibung genannten Übergabepunkt (Schnittstelle) her und wird diese aufrechterhalten, so dass die vom Kunden gespeicherten Inhalte über das Internet abrufbar sind. Hierbei schuldet der Hosting-Provider innerhalb seines Verantwortungsbereichs eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung bis zur Schnittstelle.
- Vorbehaltlich Abs. 5 gewährleistet der Hosting-Provider, dass die vom Kunden gespeicherten Daten über das Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind.
- Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Datenübermittlungsleistung des Hosting-Providers auf die Kommunikation zwischen dem Übergabepunkt der von diesem betriebenen Infrastruktur an das Internet und dem, dem Kunden zur Verfügung gestellten Server. Die Herstellung der Verbindung über das Internet oder sonstige nicht ausschließlich vom Hosting-Provider betriebenen Netze oder der erfolgreiche Zugriff auf Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Hosting-Providers.
- Die Verfügbarkeiten, Geschäftszeiten und Wartungsfenster sind in dem vom Kunden gebuchten SLA (Service-Level-Agreement) geregelt.
- Der Kunde ist, sofern vertraglich nicht anders geregelt, für die Sicherungen (Backups) seiner Daten auf den vom Hosting-Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst verantwortlich. Der Hosting-Provider führt interne Backups durch. Sofern der Kunde diese Backups zur Verfügung gestellt bekommen möchte, ist dies im Vertrag individuell zu vereinbaren.
- Der Hosting-Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Hosting-Providers zu gewährleisten, so wird er dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen.
§ 3 Rechte Dritter
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die angebotenen Dienste / Ressourcen weiter zu veräußern oder Dritten zur gewerblichen Nutzung zu überlassen. Er ist für den Inhalt des Speicherplatzes im Rahmen des Vertragsverhältnisses verantwortlich.
- Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
- Übermäßige CPU-Belastung des Servers, wie etwa durch die Weitervermietung von auf dem Server installierten CGI Skripts ist nicht gestattet.
- Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Hosting-Provider auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Hosting-Provider berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden seine Leistungen, insbesondere die Anbindung der Inhalte an das Internet, ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen (Zugriffssperre).
- Der Hosting-Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
- Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- Sollte der Hosting-Provider durch Dritte wegen einer zumindest behaupteten Verletzung geschützter Positionen im Zusammenhang mit nach dem Vertrag erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden, nimmt der Kunde die erforderlichen Handlungen vor, damit der Hosting-Provider nicht mehr in Anspruch genommen wird.
- Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Hosting-Providers bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden
- Der Kunde ist für die Pflege seiner Daten auf dem Server selbst verantwortlich.
- Um die Daten verändern und aktualisieren zu können, erhält der Kunde ein Passwort und die Internetadresse mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten.
- Der Kunde wird den Hosting-Provider unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
- Der Kunde wird dem Hosting-Provider sämtliche für die Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlichen Rechte an den Inhalten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, einräumen.
- Der Kunde wird die gesetzlichen Verpflichtungen zur Anbieterkennzeichnung einhalten.
- Der Kunde wird darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.Ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der Hosting-Providers oder die Sicherheit oder Integrität anderer auf den Servern des Hosting-Providers abgelegter Daten nicht gefährden.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Hosting-Provider unentgeltlich zu erbringen.
- Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Hosting-Providers hat, ist dieser von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart ist die vereinbarte Vergütung jährlich im Voraus, jeweils am 3. Werktag zur Zahlung fällig.
- Der zu leistende Betrag ergibt sich jeweils aus dem vertraglich vereinbarten Entgelt zzgl. ggf. etwaig abgerufener Zusatzkontingente. Hinsichtlich der zusätzlich angefallenen Kontingente gerät der Kunde nur dann in Verzug, wenn im Rahmen einer Mitteilung des Hosting-Providers oder durch die Rechnungsstelle von dem Ausfall des zusätzlichen Kontingents Kenntnis erlangt hat und 14 Tage seit Rechnungsstellung/ Mitteilung über die Mehrkosten vergangen sind.
- Der Hosting-Provider ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern oder die Vergütung nach § 5 Abs. 2 zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen.
- Der Hosting-Provider wird dem Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren.
- Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt.
- Der Hosting-Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der vereinbarte Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Hosting-Provider zur Löschung der Daten berechtigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wird der Hosting-Provider die Daten noch für eine Woche über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus zum Abruf vorhalten; dies gilt nicht, soweit der Hosting-Provider durch das Vorhalten oder Zugänglichmachen der Inhalte Gefahr läuft, sich einer (straf-)rechtlichen Verfolgung oder Inanspruchnahme Dritter auszusetzen.
- Der Kunde ist im Falle der Vertragsbeendigung berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand, sofern dieser sein geistiges Eigentum ist, zu übernehmen oder an Dritte zu übermitteln.
- In den Fällen der Kündigung des Vertrags ist der Hosting-Provider ebenfalls berechtigt, die bei der DENIC registrierte und zur Verfügung gestellte Domain ohne Vorankündigung zu kündigen und löschen zu lassen oder für sich selbst weiter zu nutzen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
- Der Hosting-Provider haftet nicht für Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur einschließlich der Telefonleitungen. Im Übrigen richtet sich die Haftung des Hosting-Providers bei Telekommunikationsdienstleistungen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes.
- Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Hosting-Provider gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Hosting-Provider nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Hosting-Providers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung für Datenverlust und -wiederherstellung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei der regelmäßigen, dem aktuellen Stand der Technik und der Bedeutung der Inhalte angemessenen Datensicherung eingetreten wäre. Dies gilt nicht, soweit der Hosting-Provider die Datensicherung übernommen hat.
- Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Hosting-Providers.
- Weichen die Leistungen ihrer Art oder Verfügbarkeit nach negativ von den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Beschreibungen, einschließlich der dort genannten Service Level, ab, wird der Hosting-Provider den Mangel binnen einer angemessen Frist beheben. Die konkreten Fristen ergeben sich aus dem SLA.
- Der Kunde hat Mängelrügen zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome unverzüglich schriftlich zu erheben. Der Kunde unterstützt den Hosting-Provider auf dessen Anforderung ohne gesonderte Vergütung in zumutbarem Umfang bei der Mangelsuche und -behebung.
- Sofern es dem Hosting-Provider nicht möglich ist, den Mangel innerhalb der angegebenen Frist zu beseitigen, steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Die Rechte des Kunden ergeben sich ergänzend aus dem SLA und dem jeweiligen Angebot.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz des Hosting-Providers.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Hosting-Provider stimmt ihrer Geltung zu.